Sollen Sie Steuern für Kryptowährungen an das Finanzamt bezahlen?

Dann lohnt sich jetzt eine genaue Prüfung Ihres Steuerbescheids.

Die Besteuerung von Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum ist in Deutschland ein heikles Thema. Wenn Ihr Finanzamt aktuell von Ihnen die Zahlung von Einkommensteuer auf Kryptowährungen verlangt, dann bietet ein bahnbrechender Gerichtsbeschluss, den wir für einen unserer Mandanten erwirkt haben, nun auch für Sie die Chance, bereits gezahlte Einkommensteuer auf Kryptowährungen bis auf Weiteres zurückverlangen zu können oder gar nicht erst zahlen zu müssen. Mit unserem Krypto Schnellcheck bieten wir Ihnen jetzt ein maßgeschneidertes Leistungspaket, um Ihre Ansprüche gegen das Finanzamt anwaltlich überprüfen zu lassen.

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Kryptosteuer Steuererklärung: Jetzt Ihre Steuern auf Crypto Trading vom Fachanwalt überprüfen lassen

So einfach geht’s: Wenn das Finanzamt von Ihnen Steuern für Bitcoin Trading Gewinne verlangt, dann ist unser anwaltlicher Kryptosteuer Check der direkte Weg, um zu einer präzisen Einschätzung Ihrer steuerlichen Situation zu gelangen. In mehreren Schritten prüfen unsere Experten systematisch Ihren individuellen Fall auf ggf. ungerechtfertigte Steuerforderungen für Kryptowährungen und teilen Ihnen mit, welche Schritte Sie Ihrem Finanzamt gegenüber nun einleiten können.

Für wen ist der Krypto Steuercheck besonders gut geeignet?

Unser Krypto Steuercheck ist ein effektives und günstiges Maßnahmenpaket, das wir aktuell allen Steuerzahlern anbieten, die in Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin, Ethereum oder Monero investiert haben und in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind. Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung Ihres individuellen Krypto-Steuer-Sachverhalts und empfehlen Ihnen eine darauf abgestimmte Vorgehensweise gegenüber Ihrem Finanzamt. Zum kurzfristigen Sonderpreis von nur 79 Euro erhalten Sie damit sowohl eine konkrete Auskunft zu Ihrer Situation, als auch eine klare Handlungsempfehlung für Ihr weiteres Vorgehen. Unser Krypto Steuercheck richtet sich dabei insbesondere an Anleger in Kryptowährungen, die sich in einer der folgenden 3 Situationen befinden.

Krypto-Steuerzahlungen sollen aktuell ans Finanzamt geleistet werden

Wir überprüfen, ob aktuelle Zahlungsaufforderungen von Ihrem Finanzamt über Einkommensteuer auf Kryptowährungen jetzt überhaupt noch berechtigt sind.

Krypto-Steuerzahlungen sind bereits an das Finanzamt gezahlt worden

Nicht jeder Einkommensteuerbescheid hält einer Überprüfung stand, so dass Sie bereits geleistete Krypto-Steuerzahlungen vom Finanzamt ggf. zurückfordern können.

Nachversteuerung steuerpflichtiger Einnahmen aus erzielten Krypto-Gewinnen

Die deutschen Finanzämter erfahren auf unterschiedlichen Wegen von Bitcoin & Co. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Kryptoeinkünfte auch noch sicher nachdeklarieren können.

Handeln Sie jetzt und vermeiden Sie steuerliche Nachteile bei Kryptowährungen.

Der Handel mit Kryptowährungen ermöglicht Anlegern und Investoren vollkommen neue Möglichkeiten für den eigenen Vermögensaufbau. Das weckt auch Begehrlichkeiten bei Ihrem Finanzamt. Jetzt ist es wichtig, gesetzliche Fristen zu beachten und aktiv zu werden. Sie können gerne vielen etwas schenken – aber bitte nicht dem Finanzamt.

Kontakt aufnehmen

Überlassen Sie die Besteuerung von Kryptowährungen nicht ungeprüft Ihrem Finanzamt. Werden Sie noch heute aktiv und nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Der Krypto Steuercheck

Steuerliche Überprüfung und kompakte anwaltliche Beratung für nur 79 Euro. Werden Sie noch heute aktiv.

Nie war die Ausgangssituation der Finanzämter zur Besteuerung von Kryptowährungen mit mehr Zweifeln durchzogen als 2020. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihren Fall auf Chancen und Risiken durchleuchten lassen, bevor Sie Steuern zahlen müssen, die gar nicht erhoben werden dürften.

Ihr ganz persönlicher Krypto Steuercheck

Nehmen Sie Ihre Steuerangelegenheit selbst in die Hand und fragen Sie unser Vorteilsangebot jetzt unverbindlich an.

Überlassen Sie die steuerliche Einschätzung Ihrer Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht blindlings Ihrem Finanzamt. Nehmen Sie unverbindlich und unkompliziert mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und werden uns zeitnah bei Ihnen melden. Gemeinsam finden wir heraus, ob unser Krypto Steuercheck auch für Sie die richtige Antwort auf zweifelhafte Steuerforderungen Ihres Finanzamts ist.

Das Angebot von uns – ein doppelter Vorteil für Sie.

Unser Krypto Steuercheck bietet Ihnen ein Paket mit bis zu zwei Dienstleistungen, denn die angebotene Pauschalgebühr von € 79,00 (inkl. Gesetzl. Umsatzsteuer, derzeit 16 %, ab 01.01.2021 wieder 19 %) beinhaltet die Prüfung eines Ihrer Steuerbescheide bezogen auf die darin besteuerten Kryptowährungen und – soweit dann möglich – einem positiven strategischen Vorgehensvorschlag.

24 Stunden Hotline

Rufen Sie uns jetzt an

Unsere Hotline steht Ihnen unter 0211 / 388 37723 rund um die Uhr zur Verfügung.

Der Krypto Steuercheck: Anfrage für Ihr Vorteilsangebot

    Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig.

    Die DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft

    Ihre Experten für die Besteuerung von Kryptowährungen

    Die DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, ist mit ihrem Geschäftsführer Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/Steuerberater Prof. Dr. Joerg Andres, eine der wenigen in Deutschland auf die Besteuerung des Internets – insbesondere die von Kryptowährungen und digitalem Nachlass – spezialisierte Kanzlei. Zahlreiche Veröffentlichungen und der YouTube Kanal “ANDRESRECHT” unterstreichen dies. Die digitale steuerliche Gegenwart und Zukunft in Bezug auf Ihr Vermögen und Ihren Nachlass sind unsere Themen.

    Wir sind darauf konzentriert, Ihr Anliegen aufzunehmen und Ihre Interessen durchzusetzen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und testen Sie uns.

    Wir freuen uns auf Sie und Ihr Anliegen!

    Meinungen zum Krypto Steuercheck

    Die erfolgreiche Vertretung der Interessen unserer Mandanten ist unser Antrieb

    Krypto Steuercheck – Das sagen unsere Mandanten

    Wenn es um die Überprüfung und Geltendmachung von Mandantenanliegen rund um die Besteuerung von Kryptowährungen geht, ist die DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft seit Jahren für viele Steuerzahler und Kryptoinvestoren der kompetente Ansprechpartner der Wahl. Auch mit unserem jetzt neu angebotenen Kryptosteuer Check konnten wir bereits zahlreiche Mandanten bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt erfolgreich unterstützen.

    Mein Finanzamt hatte mir einen Einkommensteuerbescheid geschickt, die darin festgelegte Besteuerung meiner Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins erschien mir zweifelhaft. Das Team von Prof. Dr. Andres hat mich sehr schnell und kompetent dabei unterstützt, die Situation zu verstehen und gegen den Steuerbescheid aktiv zu werden. Ich kann jedem, der mit Kryptowährungen handelt, den Krypto Steuercheck ganz klar empfehlen.

    D.S., Mandant aus Rheinland-Pfalz

    Klasse Service, ich habe mich von Anfang an kompetent beraten und betreut gefühlt. Dr. Andres und sein Team haben sehr viel Erfahrung mit der Besteuerung von Kryptowährungen und konnten mir dementsprechend schnell und fachkundig weiterhelfen. Jeder, der mit Bitcoin handelt, sollte seinen Steuerbescheid genau prüfen lassen. Es ist sehr gut, dass ich nun genau weiß, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe. Ich bin hochzufrieden.

    C.H., Mandant aus Nordrhein-Westfalen

    Intensive leidenschaftliche Beratung, die von großem Engagement geprägt ist. Bitcoin und das Finanzamt sind in der heutigen Zeit noch immer zwei komplett verschiedene Welten, der unverständliche aktuelle Steuerbescheid war dafür das beste Beispiel. Dr. Andres hat mir in dieser Hinsicht sehr weitergeholfen. Ich werde meine Ansprüche aus dem Bitcoin Handel gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

    D.M., Mandant aus Bayern

    Kompetenz und großes Verständnis für den Mandanten. Mir war vorher nicht bewußt, wie das Finanzamt von Bitcoins erfährt und was ich bei Gewinnen mit Kryptowährungen beachten muss. Es ist erstaunlich, wie viel Einsparpotential in meinem Steuerbescheid verborgen war. Mit Einkommensteuer auf Kryptogewinne habe ich jetzt beim Finanzamt keine Probleme mehr. Sehr zu empfehlen.

    S.M., Mandant aus Rheinland-Pfalz

    Wir haben in den vergangenen Jahren in Kryptowährungen investiert und mussten entsprechend Bitcoin Gewinne versteuern. Leider hat uns das Finanzamt bei Bitcoins verwirrende Auskünfte erteilt, die wir nicht nachvollziehen konnten. Die Steuerbescheidprüfung und Beratung durch Dr. Andres hat für uns sehr schnell zu klaren Ergebnissen geführt. Wir sind von der Serviceorientiertheit und dem Engagement begeistert.

    Eheleute H., Mandanten aus Nordrhein-Westfalen

    Wissenswertes zur Besteuerung von Kryptowährungen

    Investitionen in Kryptowährungen bieten neben vielen Risiken auch zahlreiche attraktive Ertragsmöglichkeiten für Anleger. Gleichzeitig ist dazu die steuerliche Rechtslage in Deutschland weniger gesichert als jemals zuvor. Dies bedeutet, dass es für jeden in Kryptowährungen Investierten besonders wichtig ist, zentrale Fragen zur Besteuerung von Kryptowährungen zu verstehen und sich im Zweifel sowohl juristisch als auch steuerlich kompetent beraten und vertreten zu lassen.

    Bitcoin, Steuern und das Finanzamt

    Häufig gestellte Fragen zur Versteuerung von Kryptowährungen

    Im Moment ist die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland (noch) nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt. Aktuell kommt es also darauf an, wie intensiv das Finanzamt einen individuellen Fall prüft und seine Auffassung begründet.

    Das sorgt beim Krypto-Trading in den Finanzämtern für erhebliche Unsicherheit. Derzeit enthält kein deutsches Steuergesetz (Stand: Oktober 2020) eine ausdrückliche Regelung über die ordnungsgemäße Deklaration und/oder Besteuerung von Kryptowährungen.

    Daher sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Angaben in einer Steuererklärung zu Kryptowährungen gemacht werden.

    Genauso sollten Steuerbescheide, die Kryptowährungseinkünfte beinhalten und besteuern, genau geprüft werden.

    Bitcoin Gewinne steuerlich überhaupt nicht zu erklären, birgt für Sie erhebliche Risiken.
    Von einer Nicht-Deklaration der Kryptogewinne ist klar abzuraten. Im Internet auffindbare „Steuertricks“ zum Umgehen von Steuern auf Kryptowährungen sind daher mit größter Vorsicht zu genießen. Die Finanzämter kennen diese vermeintlichen „Steuerspartricks“ ebenfalls und lernen ständig dazu, wie sie von nicht deklariertem Handel mit Bitcoin & Co. erfahren und diesen verfolgen können.
    Allerdings sind nicht alle Anforderungen des Finanzamts im Zuge einer Steuererklärung berechtigt.

    Oft bedarf es der Nachfrage. Unser Krypto Steuercheck folgt diesem Ansatz.

    Ein Verschweigen der Einkünfte aus Kryptowährungen (wie z.B. Bitcoin) gegenüber dem Finanzamt ist in Deutschland riskant. Zu groß ist die Gefahr, dass bei fehlender Deklaration und späterem Auftreten von Verdachtsgründen daraus steuerstrafrechtliche Vorwürfe entstehen, die u.U. sehr nachteilig wirken und nur schwer wieder auszuräumen sind.

    Auch dann, wenn Sie bereits eine Steuererklärung für die vergangenen Jahre abgegeben haben und dabei Ihre Kryptoeinkünfte nicht erklärt haben sollten, können diese jetzt noch straffrei nacherklärt werden. Aber: Nicht jede Nacherklärung ist automatisch eine Selbstanzeige!

    Nutzen Sie also die Chance der aktuell bestehenden Rechtsunsicherheit.

    Gehen Sie mit unserer Hilfe eigenständig auf das Finanzamt zu und verlassen Sie sich nicht auf buchstäblich kryptische Auskünfte von selbsternannten Steuerexperten.

    Bei einer späteren Aufdeckung verschwiegener Einkünfte aus Krypto-Geschäften droht ein Steuerstrafverfahren. Im Extremfall kann die Nichtdeklaration von Kryptoeinkünften zu empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen führen. Selbst wenn aber der schwerwiegende Vorwurf der Steuerhinterziehung bei Kryptowährungsgeschäften im Raum steht, ist eine Verurteilung noch lange nicht beschlossene Sache.

    Nach unseren Erfahrungen ist die Handhabe der Finanzämter und Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Kryptowährungen noch von schematischen Annahmen, fehlender Detailkenntnis oder zahlreichen Mißverständnissen geprägt. Umso wichtiger ist eine sehr zeitnahe Überprüfung solcher Vorwürfe, die sich häufig noch aufklären und entkräften lassen.

    Durch die von uns erstrittene Gerichtsentscheidung wurde erstmals die Besteuerung von Kryptowährungen vorläufig gestoppt.

    Damit dürfen die vielen Kryptowährungen vom Finanzamt nicht mehr alle nahezu ungeprüft pauschal gleich behandelt werden. Vielmehr muss jede Transaktion individuell auf eine mögliche Steuerpflicht hin geprüft werden, bevor es zu einer Besteuerung kommen darf.

    Die DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft setzt damit bundesweit ein Zeichen dafür, dass die Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen seitens der Finanzämter derzeit noch immer auf fragwürdiger Grundlage erfolgt.

    Das Gericht hat in dem besagten Fall von dem betroffenen Finanzamt eine weitere Sachverhaltsermittlung verlangt. Aus Sicht des Gerichts sind die zahlreichen und sehr unterschiedlichen Kryptowährungen eben nicht alle pauschal gleich zu behandeln und zu besteuern. Genau das ist jedoch nach wie vor die angreifbare aktuelle Sichtweise zahlreicher Finanzämter.
    Das Gericht hat ausgesprochen, dass die Finanzverwaltung den Angaben des Steuerpflichtigen nicht “blind” folgen darf, sondern kraft eigener Prüfungskompetenz den Fall – und damit z.B. die Krypto-Trades – im Einzelnen prüfen und beurteilen muss. Hierzu gehört aber auch, dass das Finanzamt eigene Defizite im Falle fehlender geeigneter Ermächtigungsgrundlagen nicht einfach auf den Steuerpflichtigen abwälzen darf.

    Dazu ist es wichtig, zu wissen, dass die Finanzverwaltung als Teil der Exekutive keine originäre Rechtsetzungskompetenz hat. Sie ist damit auf das Vorhandensein geeigneter Vorschriften angewiesen und darf nicht selbst wie ein Gesetzgeber agieren.

    Inwieweit dies im Einzelfall gegeben ist, muss also geprüft werden.

    Nie war die Argumentationsbasis der Finanzämter zur Besteuerung von Kryptowährungen angreifbarer als im Jahr 2020. Nutzen Sie Ihre Chance, davon zu profitieren, solange dies noch möglich ist.

    Seit dem Kryptoboom im Dezember 2017 waren die Erfolgsaussichten, gegen die Besteuerung von Kryptowährungen erfolgreich vorzugehen, noch nie so gut, wie im Moment.

    Auch dann, wenn bereits “Kryptosteuer” gezahlt wurde, lohnt jetzt eine Überprüfung.

    Einen „Fachanwalt für Kryptowährungen“ gibt es als geschützte Bezeichnung in Deutschland noch nicht. Wer sich jedoch im Bereich von Kryptowährungen als Rechtsanwalt tummelt, sollte zumindest auch im Bereich des Steuerrechts und Steuerstrafrechts über fundierte Kenntnisse verfügen.
    Diese disziplinenübergreifenden Anforderungen erfüllen in Deutschland derzeit nur wenige Experten.
    Ebenso sollten auch Krypto-Steuerberater über detaillierte juristische – insbesondere verfassungsrechtliche, zivilrechtliche und steuerstrafrechtliche – Kenntnisse und Praxiserfahrungen verfügen.

    Hiervon ist in vielen Fällen bezogen auf komplexe Kryptosteuersachverhalte nur bedingt auszugehen.
    Dazu bedarf es kompetenter rechtlicher und steuerrechtlicher Unterstützung durch geeignete Steuerexperten mit juristischem geprägtem Kryptohintergrund, damit nur die Steuern gezahlt werden, die gezahlt werden müssen.

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